Änderungen zu den Multimedia- und Breitbandgebühren

Hat es bei Ihnen heute schon an der Tür geklingelt?
Derzeit gehen viele Vertreter von Kabelanbietern von Wohnung zu Wohnung um Flyer und Infomaterial zu verteilen und Ihren Neukunden den besten TV-Vertrag anzubieten. 

Durch die Neuerung im Telekommunikationsgesetz liegt die Versorgung mit dem TV-Kabel-Signal ab Mitte 2024 nicht mehr in Vermieterhand. Eine Abrechnung der TV-Signallieferungsgebühren über die Betriebskosten ist gesetzlich ab Juli 2024 nicht mehr erlaubt und die günstigen Sammelverträge der Wohnungsunternehmen fallen weg. Mieter sind dann selbst verantwortlich für Ihr TV-Signal und die Anbieter justieren sich neu. Verträge mit Einzelkunden können Individueller an den Kunden angepasst sein: Nur Kabelfernsehen oder lieber ein Streaming Dienst inklusive Glasfaservertrag?  Wie viele Sender braucht man und was bekommt man sonst noch als Extra dazu? Bei den vielen Angeboten und Werbeaktionen von Vodafone, Telekom und Co sind die Preise für die reine TV-Signalversorgung für den Einzelverbraucher am Ende deutlich teurer als in den Großverträgen der Vermieter.

Derzeit liegt die vom EBV erhobene Gebühr für den Kabelfernsehempfang bei 5,68 € monatlich. Für unsere Mieter fällt dieser Betrag mit der Fertigstellung der Glasfaserumrüstung in der jeweiligen Verwaltungseinheit weg. Das Fernseh-Signal bleibt in den EBV Wohnungen aber vorerst bis auf weiteres bestehen! Die Eisenbahnbauverein Harburg eG hat im Sinne der Mieter entschieden, den laufenden Vertrag mit Willy.Tel weiterzuführen und den Mietern die Multimedia-Bereitstellung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sie sind also noch nicht gezwungen einen privaten Vertrag für Kabelfernsehen abzuschließen um wie gewohnt weiter fernsehen zu können. 

Wenn es zukünftig durch uns zu einer Abschaltung des TV-Signals kommen sollte, informieren wir Sie rechtzeitig. 

Parallel zum Wegfall der Kabelgebühren ist der EBV mit der Umrüstung des kompletten Wohnungsbestandes mit Glasfaseranschlüssen fertig geworden. Mit der Umrüstung fällt das sogenannte „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ an. Dieses beträgt 5,00 € monatlich pro Wohnung und wird ab Fertigstellung über einen Zeitraum von 9 Jahren berechnet. Das Glasfaserbereitstellungsentgelt darf nicht mit den Kabelgebühren verwechselt oder vermischt werden. Neubauten, die bereits mit dem Glasfaseranschluss ausgestattet waren, werden ab dem 01. Juli 2024 weder mit den Gebühren für das TV-Kabelsignal, noch mit einem Glasfaserbereitstellungsentgelt belastet. Die Gebührenveränderungen für Ihre Wohnung finden Sie in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 oder 2024.

Achten Sie beim Abschluss von Glasfaser-Verträgen darauf, dass Sie keinen Vertrag unterschreiben, der die Neuverlegung eines Glasfaserkabels oder Anschlusses vorsieht. Bis auf einige Nachzügler haben wir den gesamten Bestand umgerüstet.

Quelle Beitragsbild: Alexandra13 auf Pixabay.com