Mieter mit Einzelheizung können ihre Abrechnung jetzt zur Teilerstattung einreichen.

Am 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. In dem Gesetz ist die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter geregelt.

Wenn ihre Wohnung an einer Heizungszentrale angeschlossen ist und die Heizungs- und /oder Warmwasserkosten über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden, müssen Sie nichts tun. Der zu tragende Vermieterkostenanteil wird automatisch in der Abrechnung dargestellt und in Abzug gebracht.

Wird Ihre Wohnung durch eine Einzelheizung beheizt, dann erfolgt die Kostenerstattung Ihres Mieteranteils direkt durch uns. Dafür benötigen wir Ihre Energiepreisrechnung für das gesamte Jahr 2023 (Abrechnungszeitraum 01.01. – 31.12.2023, vermutlich setzt sich der Zeitraum aus zwei Abrechnungen zusammen).
Bitte senden Sie uns diese per E-Mail an info@ebv-harburg.de zu. Wir berechnen die Kostenaufteilung und schicken Ihnen das Ergebnisblatt per E-Mail zu.
Ein darin enthaltener Erstattungsbetrag wird Ihnen dann in der nächsten Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben. Sollten Sie keine E-Mail-Möglichkeit haben, können Sie die Energiepreisrechnung während unserer Öffnungszeiten bei uns einreichen. Bitte beachten Sie, dass das gesamte Abrechnungsjahr ersichtlich wird. Abweichungen können sich nur bei unterjährigen Mietverhältnissen – bedingt durch Ein- oder Auszug – ergeben.
Ab Erhalt der letzten Energiepreisrechnung für den o. g. Zeitraum, haben Sie maximal ein Jahr Zeit, uns Ihren Erstattungsanspruch einzureichen!