• Bei Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten:
  • Notdienstzentrale
  • 040-34 51 10
Blätter Nahaufnahme vor Gebäudekomplex

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ebv-harburg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung wurde am 17.03.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbsteinschätzung und auf einem Website Audit des IT-Dienstleisters simplefox GmbH vom 17.02.2025.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich viertes Quartal 2025 geplant:

  • Behebung der zuvor genannten noch nicht barrierefreien Mängel

Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.03.2025 erstellt und zuletzt aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Telefon: 040/ 764 04 – 0
E-Mail: info@ebv-harburg.de

Barriere melden (Feedback Formular)

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unseren genannten Kontakt darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg

Telefon: 040 / 428 43 30 56
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.