Bald geht es wieder los: Lassen Sie sich aufstellen für die Vertreterwahl 2024!

Sie möchten sich für Ihre Nachbarschaft engagieren, die Genossenschaft mitgestalten und immer informiert sein über den EBV?

Für jeden Wahlbezirk werden alle 5 Jahre neue VertreterInnen und ErsatzvertreterInnen gewählt. Lassen Sie sich jetzt als KandidatIn für die kommende Wahl aufstellen und werden Sie genossenschaftlich aktiv.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um sich als Vertreter oder Vertreterin aufstellen zu lassen?
Wählbar ist jede volljährige Person, die am Wahltag bereits zwei Jahre als Mitglied in der Mitgliederliste eingetragen ist und zur Zeit der Wahl nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehört.

Welche Pflichten bringt das Amt mit sich?
Sie nehmen einmal im Jahr an der Vertreterversammlung teil und bringen sich dort stellvertretend für Ihre Nachbarn ein.
Wir informieren Sie innerhalb des Geschäftsjahres über wichtige Neuerungen in Ihrem Bezirk und laden Sie zu freiwilligen Informationsveranstaltungen und der jährlichen Vertreterausfahrt ein.

Kann man jemanden für das Vertreteramt vorschlagen?
Ja, Sie können gerne einen Nachbarn oder eine Nachbarin als Kandidat oder Kandidatin vorschlagen.

Wann ist die Vertreterwahl und wer ist wahlberechtigt?
Die Vertreterwahl wird im November 2024 per Briefwahl stattfinden. Vorab werden Sie per Aushang oder auch per Newsletter über die Kandidaten informiert.
Grundsätzlich ist jedes Mitglied, welches zur Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragen ist, wahlberechtigt.

Und wann startet die neue Amtsperiode?
Ab Mai 2025 sind die neu gewählten Vertreter und Vertreterinnen aktiv im Amt.

Bei Interesse oder Nachfragen zum Vertreteramt oder den Wahlen melden Sie sich gerne bei uns:
Tel.: 040/764 04 – 0
E-Mail:  info@ebv-harburg.de

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